Hinweise nach Art. 13 DSGVO
Verantwortlich
A Tavola Heidelberg,
info@a-tavola-heidelberg.de
Wozu wir Daten verarbeiten
Diese Anwendung dient der Arbeitszeiterfassung (§ 16 Abs. 2 ArbZG), der
Urlaubsplanung und der Führung der Personalakte. Rechtsgrundlage ist
§ 26 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO – die
Verarbeitung ist für das Arbeitsverhältnis und zur Erfüllung gesetzlicher
Pflichten erforderlich.
Welche Daten
Stammdaten, Angaben aus dem Personalfragebogen, Arbeitszeiten,
Urlaubsanträge und die von dir hochgeladenen Nachweise. Angaben zu
Gesundheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) und zu einer
Schwerbehinderung verarbeiten wir nur, soweit dies für die Lohnabrechnung
und den gesetzlichen Schutz nötig ist (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).
Wer sie sieht
Die Geschäftsführung und die mit der Lohnabrechnung betrauten Personen.
Zur Lohnabrechnung werden Daten an das Steuerbüro, die Krankenkasse und
die Finanzverwaltung übermittelt. Andere Mitarbeiter sehen im
Jahreskalender nur, wer an welchen Tagen Urlaub hat – keine Inhalte.
Wie lange
Arbeitszeitnachweise zwei Jahre (§ 16 ArbZG), Lohnunterlagen sechs bis
zehn Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB), Beitragsunterlagen bis zum Ablauf des
auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres (§ 28f SGB IV). Danach
werden sie gelöscht.
Protokollierung
Änderungen an Arbeitszeiten und Personalakten werden mit Zeitpunkt und
handelnder Person protokolliert. Das dient der Nachweispflicht, nicht der
Verhaltenskontrolle.
Deine Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und
Widerspruch. Wende dich an
info@a-tavola-heidelberg.de.
Außerdem kannst du dich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
Baden-Württemberg beschweren.