Hinweise nach Art. 13 DSGVO

Verantwortlich
A Tavola Heidelberg, info@a-tavola-heidelberg.de

Wozu wir Daten verarbeiten
Diese Anwendung dient der Arbeitszeiterfassung (§ 16 Abs. 2 ArbZG), der Urlaubsplanung und der Führung der Personalakte. Rechtsgrundlage ist § 26 BDSG in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO – die Verarbeitung ist für das Arbeitsverhältnis und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich.

Welche Daten
Stammdaten, Angaben aus dem Personalfragebogen, Arbeitszeiten, Urlaubsanträge und die von dir hochgeladenen Nachweise. Angaben zu Gesundheit (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) und zu einer Schwerbehinderung verarbeiten wir nur, soweit dies für die Lohnabrechnung und den gesetzlichen Schutz nötig ist (Art. 9 Abs. 2 lit. b DSGVO).

Wer sie sieht
Die Geschäftsführung und die mit der Lohnabrechnung betrauten Personen. Zur Lohnabrechnung werden Daten an das Steuerbüro, die Krankenkasse und die Finanzverwaltung übermittelt. Andere Mitarbeiter sehen im Jahreskalender nur, wer an welchen Tagen Urlaub hat – keine Inhalte.

Wie lange
Arbeitszeitnachweise zwei Jahre (§ 16 ArbZG), Lohnunterlagen sechs bis zehn Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB), Beitragsunterlagen bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Kalenderjahres (§ 28f SGB IV). Danach werden sie gelöscht.

Protokollierung
Änderungen an Arbeitszeiten und Personalakten werden mit Zeitpunkt und handelnder Person protokolliert. Das dient der Nachweispflicht, nicht der Verhaltenskontrolle.

Deine Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Wende dich an info@a-tavola-heidelberg.de. Außerdem kannst du dich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg beschweren.

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